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WBT Sicherheitskultur 1 UE
Vorgeschriebene Fortbildung zum Thema „Sicherheitskultur“ für alle Personen nach 11.2.3.6 bis 11.2.3.10
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WBT-Schulung gem. Kapitel 11.2.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 - Sicherheitsbeauftragte
Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte)
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WBT- Schulung (EU) Sicherheitskultur 3 UE - für Sicherheitsbeauftragte
Vorgeschriebene Fortbildung zum Thema „Sicherheitskultur“ für Personen nach 11.2.4 (Aufsichtspersonal) und 11.2.5 (Sicherheitsbeauftragte) im Umfang von 3UE
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WBT-Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 (mit Flughafenausweis) – Luftfracht
Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen, muss alle folgenden Kompetenzen gewährleisten.
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WBT-Schulung gem. Kapitel 11.2.3.10 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 (mit Flughafenausweis) – Bordvorräte + Flughafenlieferungen
Schulung von Personal, das Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenliefungen Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführt.
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WBT-Schulung gem. Kapitel 11.2.6 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 - Unbegleiteter Zugang Sicherheitsbereich
Schulung von anderen Personen als Fluggästen, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen
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WBT-Schulung gem. Kapitel 11.2.3.8 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 (mit Flughafenausweis) – Gepäckzuordnung
für Personen, die mit der Zuordnung von aufgegebenem Gepäck betraut sind.
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WBT-Schulung gem. Kapitel 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins
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WBT-Schulung gem. Kapitel 11.2.3.8 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) – Gepäckzuordnung
für Personen, die mit der Zuordnung von aufgegebenem Gepäck betraut sind.
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WBT-Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 (Ohne Flughafenausweis) – Luftfracht
Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen, muss alle folgenden Kompetenzen gewährleisten.
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WBT-Schulung gem. Kapitel 11.2.3.10 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) – Bordvorräte + Flughafenlieferungen
Schulung von Personal, das Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenliefungen Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführt.
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Viele Möglichkeiten
Hohe Flexibilität
Durch die zeitliche Unabhängigkeit können die Mitarbeiter die Schulung zu Zeiten durchlaufen, zu denen die Auslastung durch das Tagesgeschäft niedriger ist. Rein organisatorisch besteht der Vorteil, dass die zu schulenden Mitarbeiter nicht gleichzeitig aus dem Tagesgeschäft rausgerissen werden müssen.
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Download Bereich:
Verordnung (EU) Nr. 2015/1998
Die EU-Verordnung Nr. 2015/1998 erlangt Gültigkeit ab dem 01. Februar 2016 und ersetzt zu diesem Zeitpunkt die VO (EU) Nr. 185/2010. >> Download
VO (EG) Nr. 272/2009
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 der Kommission vom 2. April 2009 zur Ergänzung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt. >>Download
Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP)
Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP). >>Download
Verordnung (EG) Nr. 300/2008
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 Download
LuftSiSchulV
Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen vom 2. April 2008, Artikel 1 - Luftsicherheits-Schulungsverordnung. Download
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) -
Gesetz zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen. Download
Informationen zur Buchung von Kursen
Buchungen von Privatpersonen sind grundsätzlich nicht möglich.
Falls Sie noch kein Kunde sind und Interesse an unseren Schulungen haben, so bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail.
Behördlich zugelassen
Unsere Online-Schulungen sind natürlich behördlich zugelassen und erfüllen die seit Februar 2016 erhöhten Anforderungen an WBT-Schulungen. Inhaltlich entsprechen Sie dem Modulsystem 3.0 sowie der Verordnung (EU) 2015/1998.
Verifizierungsdienst
Mit unserem rund um die Uhr verfügbaren Verifizierungsdienst www.wbt-check.de lassen sich unsere Schulungsbescheinigungen rund um die Uhr auf Echtheit prüfen. Damit erfüllen wir die Auflagen des Luftfahrt-Bundesamtes bezüglich Fälschungssicherheit der Zertifikate.